MFK-ABNAHME
MFK-Abnahme für Nutzfahrzeuge und Busse bei Altherr Nesslau

Seit dem 1. Juni 2004 gilt der einjährige Prüfungsintervall für
- Lastwagen sowie Sattelschlepper mit einem Gesamtgewicht über 3.5 t
- Sachentransport-Anhänger mit einem Gesamtgewicht über 3.5 t
(
Gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. a Ziffer 4 bis 6 VTS )

Das bedeutet, dass die letzte Fahrzeugprüfung nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf.

Wir lassen Ihr Nutzfahrzeug durch einen MFK-Experten an unserem Firmenstandort in Nesslau prüfen!

Faxen (071 994 17 20) Sie uns Ihr MFK-Aufgebot oder eine Kopie des Fahrzeugausweises möglichst frühzeitig, vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die MFK-Instandstellung und MFK-Vorführung. Den ganzen administrativen Aufwand erledigen wir für Sie.

Sind noch Wartungs- oder Reparaturarbeiten fällig?
Haben Sie noch Fragen? Zögern Sie nicht uns anzurufen! (071 / 994 12 52)


MFK-Nachkontrolle für Nutzfahrzeuge und Busse bei Altherr Nesslau

Seit 2007 können Sie Ihre Nutzfahrzeuge und Busse, welche durch eine Prüfstelle im Kanton St. Gallen bemängelt wurden und eine Nachprüfung erfordern, bei uns in Nesslau zur Nachkontrolle zeigen. Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin (071 / 994 12 52) und bringen Sie das beanstandete Fahrzeug mit Mängelliste zur Nachkontrolle vorbei.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

MFK-Merkblatt (PDF download)